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AGB

Kleingedrucktes muss sein – zu Ihrer und zu unserer Sicherheit. Bitte nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.

 
§ 1 Allgemeines
  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen der Hans Soldan GmbH (im Nachfolgenden Soldan) und deren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  2. “Kunde” im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei Soldan in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Es bestehen ergänzende Bedingungen für die Produkt- und Dienstleistungsgruppe:
• Reparatur- und Wartungsdienstleistungen.
Diese können hier eingesehen oder telefonisch unter 0201 8612-123 angefordert werden.

§ 2 Vertragsschluss
  1. Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in den jeweils aktuellen Werbemitteln stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an Soldan richtet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Soldan behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
  2. Nimmt Soldan ein Angebot des Kunden nicht an, teilt Soldan dies dem Kunden mit. Soldan kann ferner dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Soldan; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass Soldan mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. § 2 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
  4. Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behält sich Soldan den Rücktritt vom Vertrag vor. Soldan wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
  5. Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behält sich Soldan eine entsprechende Beschränkung vor.
  6. Der Kaufvertrag kommt – wenn nicht zuvor die Annahme durch Soldan erklärt wurde – erst zustande durch die Zusendung der vom Kunden bestellten Artikel.
  7. Der Vertragspartner, der die Rechnung ausstellt, ist die Hans Soldan GmbH.
§ 3 Preise
  1. Die angebotenen Preise verstehen sich einschließlich der bei Auslieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.
§ 4 Lieferung und Kosten
  1. Spesenpauschale: Für jede Bestellung erhebt Soldan eine Spesenpauschale in Höhe von 4,70 € (einschl. gesetzl. MwSt.), soweit nicht ein in diesen oder ergänzenden Bedingungen ange-sprochener Sonderfall vorliegt.
  2. Mindermengenzuschlag: Bei einem Bestellwert unter 59,50 € brutto wird ein Mindermengenzuschlag von 5,89 € einschl. gesetzl. Mehrwertsteuer erhoben.
  3. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten trägt Soldan.
  4. Die Lieferungen erfolgen frei Verwendungsstelle.
  5. Zusätzliche Aufwendungen für Spezialverpackungen bei Transporten durch Bahn oder Spedition werden gesondert nach Art und Umfang berechnet.
  6. Transporte durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag, auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
  7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
  8. Auslandslieferungen erfolgen zu gesonderten Konditionen, die dem Kunden nach Auftragserteilung mitgeteilt werden.
§ 5 Rückgaberecht
  1. Der Kunde hat das Recht, die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurückzugeben. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der zurück gegebenen Ware bei Soldan.
  2. Der Kunde muss mit Soldan telefonisch oder schriftlich Kontakt aufnehmen, um eine kostenlose Abholung durch den Logistikpartner zu veranlassen. Die unbenutzte Ware ist möglichst in der Originalverpackung zur Abholung bereitzustellen.
  3. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei Software mit gebrochenem Siegel, sowie jegliche Sonderanfertigungen und bei Verbrauchsmaterialien, die sich nicht mehr in ungeöffneter Originalverpackung befinden.
§ 6 Gewährleistung
  1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er sich bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne Bestätigung trägt der Kunde die Beweislast für einen Transportschaden. Die Ware selbst ist auf sichtbare Transportschäden unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind Soldan unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
  2. Soldan leistet selbst oder durch die Zulieferer für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung einer Ware mit gleichwertiger Nutzungsdauer erfolgen.
  3. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
  4. Später entdeckte Mängel sind Soldan ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gilt § 377 HGB entsprechend.
  5. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  6. Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine gewährte Vergütung wird in diesem Falle erstattet.
§ 7 Haftung
  1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet Soldan nicht – gleich aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch Soldan, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von Soldan der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte sonstige Pflichtverletzungen haftet Soldan nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
  3. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung oder beim Installationsservice auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.
§ 8 Zahlung

Per Rechnung

  1. Soldan liefert – vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz – gegen Rechnung. Es bleibt Soldan vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Teilvorauskasse oder Gesamtvorauskasse vorzunehmen. In diesem Fall erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
  2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Zahlung kann grundsätzlich per Lastschrift oder Überweisung erfolgen. 
§ 9 Eigentumsvorbehalt
  1. Soldan behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und eingebauten Teilen auch im Rahmen von Dienstleistungsverträgen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Soldan jeden Wechsel seines Kanzleiortes oder seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.
§ 10 Datenschutz & Werbesperre
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.
  2. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, durch Anruf, Schreiben, Telefax oder E-Mail Werbezusendungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs werden die Kundendaten für die jeweiligen oder alle Werbemittel gesperrt.
§ 11 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Essen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 12 Informationen zur Möglichkeit der Online-Streitbeteiligung für Verbraucher

Durch die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde auf Unionsebene eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingeführt. Diese Plattform dient als eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Die Nutzung der OS-Platform ist für Sie als Verbraucher freiwillig; Sie sind also nicht verpflichtet, Beschwerden über diese Plattform zu führen. Näheres über die Modalitäten für die Ausübung der Funktionen der OS-Plattform und über die Modalitäten des elektronischen Beschwerdeformulars können Sie auch in der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung (EU) 2015/1051 der EU-Kommission nachlesen.
Die OS-Plattform ist für Verbraucher unter der Zieladresse: https://ec.europa.eu/odr erreichbar.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen Soldan und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Februar 2020

Unsere zusätzliche AGB's finden Sie hier:
AGB Reparatur- und Wartungsdienstleistungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Hans Soldan GmbH

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