AGB Reparatur- und Wartungsdienstleistungen
§ 1 Allgemeines
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht in diesen ergänzenden Bedingungen andere Regelungen getroffen sind.
§ 2 Vertrag
Vertragsgegenstand ist die Reparatur- oder Wartungsleistung als Einzelauftrag.
§ 3 Auftragsabwicklung
- Gegenstände, die Soldan außerhalb der Gewährleistung zur Reparatur übergeben oder zugesandt werden, müssen in der Originalverpackung oder sonst ordnungsgemäß und transportsicher verpackt sein.
- Vor jeder Reparatur erfolgt ein Kostenvoranschlag. Bei Nichtausführung der Reparatur werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt.
- Wird der Auftrag vor der Auftragsabwicklung zurückgenommen, berechnet der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag von 40 % des veranschlagten Betrages. Weist der Auftraggeber dem Auftragnehmer niedrigere oder der Auftragnehmer höhere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigeren bzw. höheren Aufwendungen zu bezahlen.
§ 4 Leistung
Der Auftraggeber trägt die alleinige Sorge für die Sicherung seines Datenbestandes und der Anwendersoftware durch geeignete Maßnahmen (Backup etc.). Die Wiederherstellung von Anwendungssoftware ist eine Sonderleistung und nicht Bestandteil des Auftrags.
§ 5 Unterstützung durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils gültigen Betriebsbedingungen des Herstellers sowie die produktspezifischen Vorgaben einzuhalten. Verbrauchsmaterial und Datenträger müssen den Herstellerangaben entsprechen.
- Der Auftraggeber sichert regelmäßig, spätestens vor Beginn der Leistung durch den Auftragnehmer seine digitalen Daten (vergleiche § 4).
§ 6 Gewährleistung des Auftragnehmers (Ergänzung zu § 7 Grund-AGB)
- Die Gewährleistung entfällt, sollte ein Schaden an einem Gerät auftreten und der Auftraggeber für dieses Gerät seinen Pflichten aus § 5 nicht nachgekommen sein.
- Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen (vergleiche §§ 4, 5 Abs. 2).
Stand: Juli 2013